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ODA X10 SE2 Lizenzregelung released

Oracle hat am 15.03.2024 die Anpassung der Lizenzregeln für die SE2 auf ODA X10 Systemen angekündigt. 

Was beinhalten die neuen Regelungen konkret:

  • die SE2 ist ab sofort unter folgenden Bedingungen für die ODA X10 freigegeben:
    • für jeweils 8 aktivierte Cores (physisch, DB-Systems) ist eine Prozessorlizenz notwendig
    • wenn die Anzahl der aktivierten Cores nicht durch acht teilbar ist, wird die nächsthöhere Anzahl von Prozessorlizenzen benötigt (z.B. 10 aktivierte Cores = 2 Prozessorlizenzen)
    • das Limit von 2 Prozessorlizenzen pro Server für die SE2 darf überschritten werden (max. 4 Prozessorlizenzen auf ODA X10-S und max. 8 Prozessorlizenzen pro Server auf ODA X10-L bzw. X10-HA)
    • Update 19.03.24: Wie auf den Vorgängermodellen, kann die SE2 auch auf der X10 mit mindestens 10 Named User Plus (NUP) pro Server lizenziert werden

Wir hätten uns tatsächlich nach der langen Wartephase, eine globale Regelung für Multichip Prozessoren erhofft. Somit ist immerhin jetzt eine Regelung vorhanden, die ein stückweit Planungssicherheit für ODA Neukunden bzw. Kunden mit geplanten Systemerneuerungen ermöglicht.

Weitere Informationen finden Sie in den aktuellen ODA Lizenzinformationen. Update 19.03.24:  Inwischen sind die neuen Lizenzregelungen auch auf dem ODA-Blog angekündigt.

 

 

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