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Zentrale Verwaltung von Anlagenstammdaten ist Basis für Redispatch 2.0

Energie

Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist für die Registrierung von Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) ab. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Fortsetzung der Vergütung nach dem EEG oder KWKG.

Mit der Meldung der Anlagen und zentralen Administration der Stammdaten schaffen Anlagen- und Netzbetreiber eine erste praktische Grundlage für die Umsetzung der Redispatch 2.0-Prozesse. Die Vorgaben für das neue Redispatch-Regime ab 1. Oktober 2021 sehen vor, dass die Kommunikation der Anlagenstammdaten von den Anlagenbetreibern an alle relevanten Netzbetreiber erfolgt. Damit besteht aus Marktkommunikationssicht die Möglichkeit, den kompletten Stammdatensatz zu übermitteln oder nur die ID, mit der die Anlage im MaStR geführt wird. Mit der Registrierung und zentralen Verwaltung im MaStR sparen sich Anlagen- und Netzbetreiber den Aufwand der doppelten Datenpflege und schaffen wesentliche Voraussetzungen für eine schlanke Systemlandschaft.
 
► Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 und den umfassenden Robotron-Lösungen: www.robotron.de/leistungen/energie/redispatch

 

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