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Gesetz zur Digitalisierung in der Energiewende beschlossen

Energie

Am 23. Juni 2016 wurde das Gesetz zur Digitalisierung in der Energiewende in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag beschlossen.

Am 23. Juni 2016 wurde das Gesetz zur Digitalisierung in der Energiewende in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag beschlossen.

 

Das sogenannte „Digitalisierungsgesetz“ beinhaltet Änderungen im Messstellenbetrieb und verrechtlicht die Rolle des Gateway-Administrators.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist zum einen nun die Grundlage für das Ausbringen einer Infrastruktur für Smart Metering in Deutschland geschaffen worden und zum anderen wurden damit Änderungen in allen weiterführenden Marktprozessen wie Bilanzierung und Marktkommunikation auf den Weg gebracht.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist sehr kurzfristig, d. h. voraussichtlich noch in den Sommermonaten, zu erwarten.

 

 

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