Redispatch-Maßnahmen regeln die Kraftwerkseinsatzplanung zur Vermeidung von Netzengpässen. Dies geschieht auf Basis der Lastfluss- oder Netzbelastungsberechnung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Aktuell wird der Redispatch mit konventionellen Anlagen ab 10 MW durchgeführt. Mit dem Inkrafttreten des Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) am 13. Mai 2019 erhielten die Netzbetreiber neue Vorgaben für den Redispatch-Prozess, die bis zum 1. Oktober 2021 in der ersten Ausbaustufe umgesetzt werden mussten. Diese neuen Prozesse erstrecken sich auch auf EE- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit für den Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Ziel des neuen Redispatch-Regimes ist es, Netzengpässe über alle Netzebenen hinweg punktgenau verhindern zu können.