Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie ist von allen Unternehmen einzuhalten, die im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung in der EU personenbezogene Daten verarbeiten, oder Leistungen in der EU anbieten.
In Deutschland wurden ab diesem Zeitpunkt zudem die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes umfassend erweitert und modifiziert.
Im Vordergrund steht die Verschärfung der Regeln beim Umgang und der Erhebung von Daten. Neu sind insbesondere Auskunfts-, Übertragungs- und Löschpflichten!