Worum geht es?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie ist von allen Unternehmen einzuhalten, die im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung in der EU personenbezogene Daten verarbeiten, oder Leistungen in der EU anbieten.

In Deutschland wurden ab diesem Zeitpunkt zudem die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes umfassend erweitert und modifiziert.

Im Vordergrund steht die Verschärfung der Regeln beim Umgang und der Erhebung von Daten. Neu sind insbesondere Auskunfts-, Übertragungs- und Löschpflichten!

Das bedeutet die Verordnung in der Praxis.

Die Umsetzung des DSGVO ist als gesamtunternehmerische Aufgabe unter Einbeziehung aller IT-Systeme zu betrachten. Alle Prozesse und Dokumente mit Bezug zu personenbezogenen Daten sind im Rahmen des Inkrafttretens zu überprüfen. Beim Betrieb eines EDM-Systems sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

  • Informations- und Auskunftspflichten – Artikel 13,14,15 und 19 DSGVO
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) – Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit – Artikel 20 DSGVO
  • Grundsatz der Datensicherheit – Artikel 32 DSGVO

DSGVO mit Robotron verstehen und umsetzen

Gemeinsam und individuell. Jedes Unternehmen, das Robotron-Software bzw. Anwendungen für seine Geschäftsprozesse nutzt, ist von den Vorgaben der DSGVO in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Pauschale Aussagen zu evtl. Anpassungsbedarf sind daher nicht möglich. Gemeinsam mit unseren Experten haben wir folgenden Maßnahmen-Circle erarbeitet mit dem wir Ihre DSGVO-Compliance bewerten und Handlungsbedarf ableiten können.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie hier.
Franz Pfauntsch
Leiter Vertrieb Energie