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Ausgangslage

In Deutschland gibt es durch die Liberalisierung im Energiemarkt neben vielen Energieversorgungsunternehmen mittlerweile auch hunderte Netzbetreiber. Dies freut natürlich den Endkunden, da er dadurch die Möglichkeit hat, sich aus einem großen Pool den passenden Lieferanten für seine Bedürfnisse herauszusuchen. Durch die daraus resultierenden Kundenwechselprozesse zwischen den Wettbewerbern wurde allerdings ein Problem offensichtlich: es gibt so gut wie keine einheitlichen Datenformate und Geschäftsprozesse.

Wieso stellt dies ein Problem dar?
Verbindlich definierte Geschäftsprozesse konkretisieren die jeweils vorzunehmenden Arbeitsschritte für jeden Marktteilnehmer. Sie regeln die Bearbeitungsfrist, den Meldungsinhalt und den Meldungsempfänger. Werden diese Geschäftsprozesse zudem noch in einem einheitlichen Datenformat umgesetzt, können die Marktteilnehmer auf die modernen Kommunikationsmittel zurückgreifen und den anfallenden Datenaustausch automatisieren.

Das heißt, ohne solche Geschäftsprozesse und ohne einheitlich genutzte Datenformate treten bei der Belieferung der Kunden durch den neuen Stromanbieter enorme Abwicklungsschwierigkeiten auf. Der neue Energieversorger ist bei seiner Lieferung auf eine Kooperation mit einem anderen Energieversorger und den ermöglichten Zugang in die extern beim Kunden bestehenden Netze abhängig. „Sprechen“ die Energieversorger verschiedene Sprachen, kommt es zu Kommunikations- und somit Umsetzungsprobleme.

 

Vorgaben

Seit dem 01. August 2007 sind die Energieversorger basierend auf den Festlegungen der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur verpflichtet, für einen flächendeckenden einheitlichen elektronischen Datenaustausch per EDIFACT zu sorgen.

Bei der Belieferung der Endverbraucher mit Elektrizität sind zur Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung folgende Geschäftsprozesse anzuwenden:

  1. Lieferantenwechsel
  2. Lieferende
  3. Lieferbeginn
  4. Ersatzversorgung
  5. Zählerstand- und Zählwerteübermittlung
  6. Stammdatenänderung
  7. Geschäftsdatenanfrage
  8. Netznutzungsabrechnung

Diese Geschäftsprozesse müssen im Datenformat EDIFACT mit seinen entsprechenden Nachrichtenformaten abgewickelt werden.

 

Die Beschlusskammer 7 hat des Weitern festgelegt, dass ab dem 1. August 2008 der einheitliche Datenaustausch für Gas anzuwenden ist.

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