Mit dem Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) wurde die Umsetzung der Liberalisierung des Schweizer Strommarktes eingeläutet. Seit 01.01.2009 können Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh ihren Lieferanten frei wählen. Die vollständige Marktöffnung wird voraussichtlich 5 Jahre später erfolgen.
Voraussetzung für eine sichere Elektrizitätsversorgung und einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt ist u. a. der richtige Umgang mit Messdaten durch alle Marktbeteiligten. Mehrere hundert Unternehmen müssen genau die fristgerechten und revisionssicheren Daten zur Verfügung stellen, die vom jeweiligen Marktpartner benötigt werden. Dies betrifft die Erzeugung, den Versand und die Verarbeitung von Daten. Insbesondere für den Verteilnetzbetrieb in allen Energieversorgungsunternehmen erfordert die Strommarktöffnung zusätzliche Aufgaben wie die Abwicklung von Lieferantenwechseln, Messdatenbereitstellung, Netzbilanzierung, Netznutzungsabrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, Vertragserstellung und -abwicklung.
Voraussetzung für einen marktkonformen Datenaustausch sowie Kommunikation ist die Festlegung von Branchenstandards zu Messdatenlieferung, Wechselprozessen und Datenformaten. Dies erfolgte in Anlehnung an die Richtlinien des "European forum for energy Business Information eXchange" (ebIX).
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