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Hintergrund

Mit der Veröffentlichung der „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom“ (MaBiS) hat die Bundesnetzagentur ein weiteres Kapitel in der Strombilanzierung aufgeschlagen. Dies betrifft alle beteiligten Marktpartner, ganz gleich, ob in den Rollen als Netzbetreiber, Lieferant oder Bilanzkreisverantwortlichen (BKV).

Bislang beschränkte sich die Bilanzierung auf das Errechnen von Energiemengen bezogen auf Lieferanten, Bilanzkreise und Regelzonen. Der Datenabgleich fand im Wesentlichen auf bilateraler Basis zwischen den einzelnen Marktpartnern statt. Einheitliche Regelungen für marktweite Clearing-Prozesse wurden seit langem diskutiert, aber eine juristisch belastbare Festlegung fehlte. Dem wurde mit MaBiS Abhilfe geschaffen.

Gleichzeitig wurden auch Datenflüsse zum Teil neu geregelt. Der Datenaustausch zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlichen beschränkt sich künftig auf das (optionale) Zusenden von Bilanzkreiszuordnungslisten. Zeitreihen werden ausschließlich über den Bilanzkoordinator (BIKO) zur Verfügung gestellt. Beim Datenfluss zwischen Lieferanten und Bilanzkreisverantwortlichen dürfen Daten nur dann in die Bilanzkreisabrechnung des BIKO einfließen, wenn sie entweder innerhalb der ersten 10 Tage nach Liefermonat bereitgestellt oder danach durch den Bilanzkreisverantwortlichen "genehmigt" (im Sinne von positiv geprüft) wurden.


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